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Keine Mohnbrötchen für Strafgefangene

Frisch vom OLG hier ums Eck: Mohnbrötchen sind jetzt höchstrichterlich verboten worden:
Der Grund: Mohn enthält Rauschgift, das im Urin nachweisbar ist. Dadurch könnten die in der Vollzugsanstalt regelmäßig durchgeführten Urinkontrollen beeinflusst werden.
Ein 32 Jahre alter Häftling wollte aber nicht auf seine Mohnbrötchen verzichten und klagte gegen das Verbot. Er argumentierte, dass er kein Drogenkonsument sei und die Mohnbrötchen auch nicht an Dritte weitergeben werde.

28.08.03 | in

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